IHR WEGWEISER ZUR VERKEHRS­AUFNAHME.

Sie möchten die Leistungen unserer Gesellschaft im Kombinierten Verkehr Schiene-Straße nutzen? Wir informieren Sie gerne nachstehend über die notwendigen Voraussetzungen für eine Verkehrsaufnahme:

  • Ihre Ladeeinheiten müssen für den Schienenverkehr technisch geeignet und zugelassen sein.
     
  • Kombiverkehr müssen Angaben zum Versender, Empfänger und Frachtzahler der zu transportierenden Ladeeinheiten vorliegen.
     
  • Sie nehmen am Zahlungsverfahren kombiPAY30 teil bzw. richten über einen begrenzten Zeitraum ein Depotkonto ein, welches Kombiverkehr zum Ausgleich bestehender Forderungen in der Höhe der von Ihnen in Anspruch genommenen Transportleistungen belastet.
     
  • Folgende Unterlagen müssen Kombiverkehr vollständig ausgefüllt und teilweise rechtsverbindlich unterschrieben zugegangen sein:
    • das Formular „Ihre Firmendaten“,
    • die von Ihnen unterschriebene Vereinbarung zum Zahlungsverfahren kombiPAY30 inklusive der Anlagen Ansprechpartner, Bankbürgschaft und SEPA-Firmenlastschrift-Mandat,
    • die Bestätigung des Erhalts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Informationen zur Ladungssicherung.
       

Haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von uns umgehend eine Verkehrsfreigabe für die von Ihnen gewünschte Verkehrsverbindung. Sie können anschließend Ihre Transporte mit Kombiverkehr durchführen. Um eine Geschäftsbeziehung mit Kombiverkehr einzugehen, müssen Sie übrigens nicht Kommanditist unserer Gesellschaft sein

BUCHUNG IHRER TRANSPORTe.

Um Ihnen das Buchen von Ladeeinheiten in unserem europäischen Netzwerk so einfach wie möglich zu machen, stellen wir Ihnen eine Online-Buchung mit integrierten Webservices für eine erhöhte Sicherheit bei der Dateneingabe zur Verfügung. Informationen zur Buchungsanwen­dung erhalten Sie hier. Der Datenaustausch via Schnittstelle ist ebenso möglich. Weiterführende Informationen zur Datendrehscheibe KV4.0 entnehmen Sie bitte dieser Seite.

Möchten Sie als Kunde von Kombiverkehr Transporte auf bestimmten Verkehrsverbindungen durchführen lassen, ist für jede dieser Verbindungen eine Verkehrsfreigabe notwendig. Eine Verkehrsfreigabe müssen Sie nur einmal anfordern, vorausgesetzt, Sie bedienen die freigegebene Verkehrsverbindung regelmäßig. Ihre Verkehrsfreigabe erhalten Sie schnell und unkompliziert. Orientieren Sie sich hierzu bitte an der im Folgenden beschriebenen Vorgehensweise:

SCHRITT 1

Für den Transport im Kombinierten Verkehr Schiene-Straße müssen die Ladeeinheiten (Sattelanhänger, Wechselbehälter, Container) technisch geeignet und zugelassen sein. Solche Ladeeinheiten erkennt man an den gelben so genannten Kodenummernschildern, die an beiden Längsseiten der Ladeeinheiten vorzugsweise im vorderen Bereich angebracht sind. Ohne diese Kennzeichen werden Ladeeinheiten nicht zum Transport im Kombinierten Verkehr Schiene-Straße angenommen. Ausgenommen hiervon sind Übersee-Container nach ISO-Norm. Die technische Zulassung und Kennzeichnung neuer Ladeeinheiten ist in der Regel kein Problem. Sie sollten in jedem Fall mit Ihrem Lieferanten vereinbaren, dass die neuen Fahrzeuge oder Behälter nur mit bereits angebrachten Kodenummernschildern ausgeliefert werden. Möchten Sie gebrauchte Ladeeinheiten nachträglich für den Bahnverkehr zulassen, helfen wir Ihnen gern weiter. 

SCHRITT 2

Für die Abwicklung von Transporten mit Kombiverkehr ist Ihre Teilnahme am Zahlungsverfahren kombiPAY30 erforderlich. Dazu benötigt Kombiverkehr eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft in Höhe eines 1,5-fachen Monatsumsatzes aber von mindestens 10.000 Euro, die rechtsverbindlich unterschriebene Vereinbarung und die Einwilligung für den Einzug der offenen Frachten über das SEPA-Lastschriftverfahren. Für die Bankbürgschaft wird ausschließlich das von Kombiverkehr erstellte Formular verwendet.

SCHRITT 2b

Für kurzfristig durchzuführende Transporte bzw. für Testtransporte richten wir für Sie vorübergehend ein Depotkonto ein. Auf dieses Depotkonto zahlen Sie einen Betrag in Höhe der zu erwartenden Transportkosten ein. Dieser Betrag wird laufend mit den durchgeführten Transporten verrechnet. Ist die Depotzahlung „verbraucht“, ist im Rahmen der beschränkten Nutzungsdauer in Abstimmung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Nationalen bzw. Internationalen Verkehrs eine weitere Depotzahlung zu leisten oder die Teilnahme am Zahlungsverfahren kombiPAY30 zu erklären (siehe Schritt 2a). Weiterführende Informationen zum Depotkonto finden Sie hier.

SCHRITT 3

Mit den Anmeldeunterlagen zum Zahlungsverfahren kombiPAY30 bzw. zur Eröffnung eines Depotkontos erhalten Sie unter anderem als Anlage das Formular „Ihre Firmendaten“. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus.. Zudem bitten wir Sie, uns den Erhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kombiverkehr GmbH & Co. KG sowie der Informationen zur Ladungssicherung schriftlich mittels des Formulars „Bestätigung AGB und Ladungssicherung“ zu bestätigen. Bitte schicken Sie uns alle unter Schritt 3 aufgeführten Formulare per E-Mail an folgende Adresse: neukunde@kombiverkehr.de

Ihre fragen beantworten wir gerne.
Ihre Ansprechpartner.
Finanz- & Rechnungswesen
Cristina Markert
Finanz- & Rechnungswesen
Nicole Räder
Leiter Ladeeinheiten- und Waggonmanagement
Kristian Kölsche